Themen
Lesen Sie hier einen Auszug aus unseren Artikeln zu unseren Themen
Aus Gründen der leichteren Lesbarkeit werden in den Artikeln Personengruppen in einer neutralen Form (z.B. Steuerberater, Wirtschaftsprüfer) mittels generischem Maskulinum bezeichnet, hierbei werden jedoch ausdrücklich sowohl weibliche als auch männliche Personen gemeint.
AWT-Umfrage vom Juni 2021
Bedenken bestätigt. Wir dürfen Ihnen das Ergebnis wie folgt präsentieren:
1) Wünschen Sie sich auch mehr Unterstützung durch unsere Kammer für die tägliche Beratungspraxis (z.B. Infoblätter, Übersichten und kostenfreie Excel-Rechner für die Corona-Förderungen)?
a. Ja 88%
b. Nein 6%
c. Ist mir egal 6%
2) Sind Sie dafür, dass die AWT vehement für eine Beibehaltung der bisherigen Versicherungssumme eintritt?
a. Ja, die Versicherungssumme soll beibehalten werden 76%
b. Nein, die Versicherungssumme soll angehoben werden. 14%
c. Ist mir egal 10%
3) Sollten Vertreter der Kammer die Medienpräsenz erhöhen und Stellung beziehen zu aktuellen Ereignissen, z.B. Problemen bei der Umsetzung von Covid-Förderungen?
a. Nein, der bisherige Weg, eher im Hintergrund zu bleiben, sollte beibehalten werden. 13%
b. Ja, durch erhöhte mediale Präsenz und konstruktive Kritik wird die Kammer stärker wahrgenommen. 87%
4) Sind die Fachgutachten, wie sie in der derzeitigen Form angeboten werden, für Sie hilfreich?
a. Ja, detaillierte Fachgutachten schätze ich als sinnvolle Arbeitsanleitungen für meine tägliche Arbeit und reduzieren das Haftungsrisiko gegenüber Behörden und Klienten. 36%
b. Nein, zu viele und zu detaillierte Fachgutachten geben einen zu strikten Rahmen vor und erhöhen unnötig das Risiko von Haftungen, wenn davon abgewichen wird. 64%
Das Umfrageergebnis zeigt, dass unsere Kollegen sich mehr Service-Unterstützung durch die KSW erwarten (wie z.B. kostenfreie Excel-Rechner für Covid-Förderungen, Informationsblätter, …). Eigentlich ist es ein Trauerspiel, dass Steuerberater die steuerlichen Musterblätter der Wirtschaftskammer an Ihre Klienten weiterleiten müssen, da die KSW kein diesbezügliches Service anbietet.
Ebenso bedarf es einer öffentlich konstruktiven Kritik an den diversen Umsetzungen der Regierung.
Ein brennendes Thema ist die Erhöhung der Mindestversicherungssumme für die Berufshaftpflichtversicherung von 72.672 €. Es gilt zu bedenken, dass sehr viele Kollegen neben Ihrer Anstellung in einer WT-Kanzlei neben selbständig tätig sind oder Kollegen rein auf Werkvertragsbasis für eine WT-Kanzlei tätig sind.
Aus der Statistik über die Mitgliederumsätze ist ersichtlich, dass die Kollegen mit einem Umsatz zwischen € 0,01 und € 250.000 rund 65% der Mitglieder (mit Umsatz) repräsentieren. Gerade diese Kollegen würden von der geplanten Erhöhung der Mindestversicherungssumme durch eine Versicherungsprämien-Erhöhung im Verhältnis zu Ihrem Umsatz betroffen sein. Es kann ja bereits jetzt jeder Berufskollege freiwillig – wenn er möchte – die Mindestversicherungssumme erhöhen.
Leider lässt diese Statistik auch erkennen, dass die großen Kanzleien Ihren Jahresumsatz erhöhen konnten, wenn auch größtenteils durch Zukäufe.
Das Team der AWT wünscht Ihnen einen schönen Sommer -bleiben Sie gesund!
Interessensvertretung der kleinen und mittelgroßen Steuerberater und Wirtschaftsprüfer
(WP/StB Dr. Michael A. Klinger)
Seit Jahren beherrscht ein Thema die KSW: Fragen rund um den Beruf der Bilanzbuchhalter und im speziellen die Frage nach den Befugnissen der Bilanzbuchhalter.
Die AWT hat sich in dieser Frage ganz klar positioniert: „Buchhalter bzw. Bilanzbuchhalter“ können selbstverständlich die gleichen Befugnisse wie Steuerberater haben. Sie müssen nur die Steuerberaterprüfung ablegen! Gleiche Befugnisse gibt es nur bei gleichen Prüfungen und dann bekommt man auch die gleichen Rechte. Die Aussage “Eine Krankenschwester darf auch nicht operieren” bringt unsere Sichtweise auf den Punkt.
In diesem Zusammenhang kann sich die AWT aber vorstellen, dass Bilanzbuchhalter einen schnelleren Zugang zur Steuerberaterprüfung bekommen. Die derzeit verlangten Praxiszeiten als Voraussetzung für die Ablegung der Steuerberaterprüfung könnte man sicherlich verkürzen. Die AWT fördert also diejenigen Bilanzbuchhalter, die zur Steuerberaterprüfung antreten möchten, lehnt aber jede Befugniserweiterung dieser Berufsgruppe durch „Handauflegen“ ab.
Die AWT sind die Interessensvertretung der kleinen und mittelgroßen Kanzleien. Den Großkanzleien sind die Befugnisse der „Buchhalter bzw. Bilanzbuchhalter“ im wesentlichen egal. Großkanzleien sprechen große Klienten an. Wir kleinen Kanzleien müssen deshalb zusammenhalten.
Die kleinen Wirtschaftsprüfer
(von Dr.Jakob Schmalzl)
Die kleinen Wirtschaftsprüfer werden durch Peer Review und Qualitätssicherung um ihre Existenz gebracht. Die Qualitätsprüfer haben das immer bestritten. Sie wurden überwiegend von den großen Gesellschaften ins IWP oder in die Kammer als Funktionäre entsandt. Diese Kollegen haben auch das Lobbying in Brüssel und in unseren Ministerien erledigt. Dabei ging es vor allem darum, die Prüfungsaufträge der kleinen WP in die großen Gesellschaften abzusaugen. Ist die rigorose Qualitätskontrolle, wie sie erforderlich ist für Banken, börsennotierte und andere im öffentlichen Interesse stehende Gesellschaften, auch für prüfungspflichtige mittelgroße Familiengesellschaften sinnvoll?
Die Skandale um Schadensersatzansprüche ergaben sich immer im bei den großen Unternehmen mit Umsatzerlösen von mehr als 40 Mio. €. Zu diesem Bereich hatten wir kleinen Wirtschaftsprüfer sowieso keinen Zugang. Aber wenn die Einflüsterer und Lobbyisten in Brüssel unsinnige EU Bestimmungen für ihre Großunternehmen propagieren, spielen wir kleinen Wirtschaftsprüfer überhaupt keine Rolle. Wozu hat man uns ehemaligen Buchprüfern die zeitaufwendigen Schulungen für den Übergang zum Wirtschaftsprüfer auferlegt, wenn wir dann nicht einmal das mehr prüfen können, was wir vorher durften? Ich glaube, die Großzügigkeit der Vertreter von IWP und Großkanzleien gab es nur deswegen, weil man höheren Orts schon wusste, dass wir dann durch unsinnige Qualitätsbestimmungen abgewürgt werden. Wie sollen bei diesen Auflagen junge WP den Weg in die Selbständigkeit gehen und Prüfungsaufträge sammeln? Man darf also die Schuld nicht nur Brüssel geben, wenn das Lobbying für „audit is audit“ bei den Behörden das richtige Augenmaß verhindert.
Warum AWT?
(von WP StB Dr. Jakob Schmalzl)
Weil die anderen Fraktionen von den großen Gesellschaften massiv, sowohl personell als auch inhaltlich, durchdrungen sind. Sowohl im Präsidium als auch im Vorstand und Kammertag sitzen Mitarbeiter der Big 4 Kanzleien, welche von diesen abgestellt werden. Gewisse Fachsenate werden derart von den Big 4 dominiert, dass sich kleinere Kollegen in diesen nur schwer Gehör verschaffen können.
Die AWT ist die einzige Fraktion, die nicht von Großkanzleien beeinflussbar ist. Wir wollen nur mit mittleren und kleineren Kanzleien zusammenarbeiten und deren Interessen massiv vertreten.
Nicht immer sind es die großen Erfolge, die unsere Arbeit wertvoll machen.
Ich möchte nur erinnern an die Entschärfung des Bilanzierungsfachgutachtens. Oder daran, dass die AWT die Aufweichung des Akademikerprinzips im WTBG verhindert hat. Allerdings müssen wir weiterkämpfen, damit nicht in der Prüfungsordnung die gesetzliche Facheinschlägigkeit soweit ausgedehnt wird, dass wieder alle möglichen Randstudien genügen. Wir fürchten, dass bei einer Aufweichung des Akademikerprinzips unsere Vertretungsbefugnis vor dem VwGH oder vor dem Finanzgericht in Frage gestellt wird.
So haben wir im neuen WTBG erreicht, dass künftig in den interdisziplinären StB-Gesellschaften die Bilanzbuchhalter-Geschäftsführer keine Vorbehaltsaufgaben erledigen und unterschreiben dürfen. Diese Bestimmung hat zu Missbräuchen geführt, da Kollegen diese Gesellschaften offenbar entgeltlich abgedeckt haben. Überhaupt wurde durch unsere Initiative die Pfuscherbekämpfung intensiviert.
Immer wieder führt unser Drängen oder unser Nein im Präsidium und Vorstand dazu, dass Nachteile von den kleinen und mittelgroßen Steuerberatern und Wirtschaftsprüfern abgewendet werden.